Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Lizenzvergaben und Lizenzvereinbarungen sowie Werkstattleistungen der Firma GMT Tuning (nachfolgend GMT genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bestätigt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr, egal ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des HGB oder nichtgewerblichen Kunden handelt. Allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn GMT ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn GMT diese schriftlich bestätigt.
Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch Öffnen gesicherter Verpackungen oder durch Aufbrechen von Lizenzsiegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt. Bei Leistungen von GMT, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen enthaltenen Lizenzbestimmungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten.
Die Angebote von GMT sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung durch GMT bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dieses gilt auch für Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn GMT sie schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch GMT. Infolge des besonderen Charakters der Leistungen von GMT umfaßt die Auftragserkennung durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchzuführen. Alle elektronischen Tuning-Steuergeräte sind eingehend geprüft und für den jeweiligen Fahrzeugtyp eingestellt. Wegen der spezifischen Toleranzen an den Fahrzeugen sollte individuell nachjustiert werden. Die Geräte sind auch bei schwieriger Einbaulage einbaufähig. Nicht von uns vertreten werden Schwierigkeiten, die Aufgrund von Serienschwankungen oder Fehler der Fahrzeugelektronik entstehen. Eine Rücknahme der Elektronikgeräte ist deswegen nicht gegeben.
Fotos und technischen Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von GMT werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße und Gewichte, Kraftstoffverbrauchs- und Angaben zu Einsparungen sind nur als Anhaltswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf Vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Kundenfahrzeug sind möglich und von GMT nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für GMT keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, GMT über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei fehlenden Unterlagen.
Preise gelten netto ab GMT zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten sowie zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Für Zusatzleistungen- und Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise von GMT.
Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber GMT und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei GMT anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und dementsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich dem Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung. Mit Übernahme des Fahrzeugs von der Werkstatt von GMT gilt das Werk als abgenommen im Sinne des § 640 I BGB, es sei denn, daß der Besteller bei Übernahme unter Hinweis auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, so kann GMT als Standgeld gemäß § 304 BGB die ortsübliche Einstellgebühr für das Fahrzeug berechnen.
Die von GMT dem Kunden mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. GMT kommt mit der Fertigstellung und/oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn Sie die Verzögerung zu vertreten haben. Technisch bedingte Form- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, sofern das Werk dadurch für den Kunden nicht unzumutbar verändert wird. Bei höherer Gewalt oder Arbeitskampf entsteht kein Verzug.
Bei Versand der bestellten Ware an den Empfänger trägt GMT die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe an das Versandunternehmen. Die Auswahl der Versendungsart bleibt GMT vorbehalten. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrübergang.
Wir verkaufen sowohl TÜV- genehmigte, als auch nicht zugelassene Artikel (Rennzwecke, Export usw.) Für Artikel ohne TÜV Zertifikat/Gutachten oder ABE geht die Prüfung einer Einzelzulassung, wenn nötig zu Lasten des Käufers.
Soweit durch Leistungen von GMT oder den Einsatz von Produkten von GMT Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen herbeigeführt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr der StVZO und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen der Zulassungsstelle und seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und erforderlichenfalls eine technische Fahrzeugabnahme (z.B. beim TÜV) zu veranlassen.
Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. GMT übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, daß die von GMT angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen, sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeugs führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, daß der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeugs auf die Lebensdauer des Fahrzeugs, des Motors und seiner Aggregate auswirken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Bauartveränderungen und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie des Fahrzeugs führen können.
Gewährleistung wird nur für von GMT verschuldete Fehler im Antriebsstrang und /oder der Motorelektronik geboten. Diese betrifft nur direkt aus den Arbeiten von GMT entstandene Fehler (falsches oder fehlerhaftes Kennfeld, fehlerhafte Arbeit des Steuergerätes nach Neuprogrammierung und direkt daraus ableitbare Folgen), welche durch den Kunden nachgewiesen werden müssen.
Nach Feststellung des Fehlers ist GMT unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung die Wandelung oder Minderung des Vertragsgegenstandes verlangen.
Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen des besonderen Charakters des Geschäfts nicht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Motor durch die bei Einbau eines neuen Steuerchips bewirkte höhere KW-Leistung auch einer höheren Belastung ausgesetzt ist.
Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeugs haftet GMT nur insoweit, als sie durch von GMT eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet GMT damit ausdrücklich nur für solche am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von GMT eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus dann nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, daß ein Fehler eines von GMT eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften des Fahrzeugherstellers und zusätzlich von GMT geschaffene Wartungs- und Warnhinweise nicht beachtet worden sind oder in das Fahrzeug von GMT nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von GMT eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden.
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich während der Arbeiten heraus, daß die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10% überschreiten, so setzt die GMT den Besteller hiervon in Kenntnis. Kündigt der Besteller daraufhin den Auftrag, so kann GMT den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
Der Vertragsgegenstand bleibt – auch im eingebauten Zustand – bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum vom GMT. Solange vom GMT ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von GMT, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von GMT unzulässig.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf GMT zu übertragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, kann GMT die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit diesen Kosten belasten.
Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner sofort verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, daß diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich.
Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und der Rücknahme trägt der Vertragspartner.
Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch GMT eine Tuningmaßnahme des Fahrzeugs durchgeführt, so hat die Zahlung bei der Abnahme im Sinne des § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder spätestens 8 Tage nach Benachrichtigung in bar oder mittels eine Überweisung auf eins unsere Konten bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist GMT berechtigt, Zinsen von 2% über dem Bundesbankdiskont zu berechnen, es sei denn, durch GMT oder den Kunden wird der Nachweis geführt, daß tatsächlich ein höherer bzw. niedrigerer Verzugsschaden entstanden ist. Der vorgenannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung der Hausbank von GMT erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann GMT die Rechte aus § 326 BGB geltend machen, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 15% des vereinbarten Entgelts, es sei denn, GMT kann einen höheren bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen.
Daneben steht der GMT das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadensersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.
An dem Gegenstand, der aufgrund Vertrages in den Besitz von GMT gelangt ist, steht GMT wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. GMT ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufes berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt einer schriftlichen Ankündigung an die letzte GMT bekannte Adresse des Bestellers.
Auf den von GMT gelieferten Gegenständen, insbesondere GMT Datensätze, Skizzen, Entwürfe, hat GMT die Urheberrechte. Jedes Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder eine Weitergabe / Zur-Verfügung-Stellen für Dritte zu irgendeinem Zweck löst eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadensersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert GMT ohne Gefahrenübernahme ein.
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens in Recklinghausen. Bei Verträgen mit nicht deutschen Vertragspartnern gilt das deutsche Recht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzliche oder teilweise unwirksame Bestimmungen dieser Bedingungen sollen durch solche ersetzt werden, die der unwirksamen Klausel am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entsprechen.